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   OVG Sachsen, 18.02.2010 - 2 B 586/09   

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OVG Sachsen, 18.02.2010 - 2 B 586/09 (https://dejure.org/2010,21765)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18.02.2010 - 2 B 586/09 (https://dejure.org/2010,21765)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18. Februar 2010 - 2 B 586/09 (https://dejure.org/2010,21765)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    Anhörungsrüge, Beteiligtenfähigkeit, Rechtsschutzbedürfnis
    VwGO § 152a, § 61 Nr 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anhörungsrüge im Hinblick auf die fehlende Beteiligtenfähigkeit mangels eines existenten Organs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 61 Nr. 2; SächsHSG § 114 Abs. 10 S. 2
    Anhörungsrüge im Hinblick auf die fehlende Beteiligtenfähigkeit mangels eines existenten Organs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Sachsen, 21.04.2008 - 1 D 38/08

    Anhörungsrüge; Rechtsstandpunkt

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.02.2010 - 2 B 586/09
    Die Unrichtigkeit der einer Entscheidung zugrunde-liegenden Rechtsauffassung kann deshalb mit einer Anhörungsrüge nicht geltend gemacht werden (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 21.4.2008, SächsVBl. 2008, 194).
  • OVG Sachsen, 18.02.2005 - 4 B 421/04

    Beiladung

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.02.2010 - 2 B 586/09
    Mit der Konstituierung des Senates am 1.12.2009 ist der Antragsteller als Mitglied des Vorläufigen Senates nicht mehr beteiligtenfähig i. S. d. § 61 Nr. 2 VwGO, weil das Organ, dessen Rechte er geltend macht, nicht mehr existiert (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 18.2.2005 - 4 B 421/04 -, juris für die Gemeinderatsfraktion).
  • OVG Sachsen, 01.12.2009 - 2 B 557/09

    Anspruch eines einzelnen Senators auf Einberufung einer Sitzung des Vorläufigen

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.02.2010 - 2 B 586/09
    Für die Kostenverteilung im gerichtlichen Verfahren kommt es nicht darauf an, ob dem Antragsteller im universitätsverfassungsrechtlichen Verfahren ein organisationsinterner Erstattungsanspruch zusteht (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 21.7.2009 - 2 B 419/09 - sowie Beschl. v. 1.12.2009 - 2 B 557/09 -, juris).
  • VGH Bayern, 20.11.2018 - 19 ZB 17.1601

    Dreijähriger Begutachtungsturnus zur Sicherung des Grundsatzes "Wald vor Wild"

    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte nicht, jedes Vorbringen ausdrücklich zu bescheiden, vielmehr ist der Anspruch auf rechtliches Gehör nur verletzt, wenn sich im Einzelfall aus besonderen Umständen ergibt, dass ein Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfG, B.v. 25.3.2010 -1 BvR 2446/09 - juris sowie NdsOVG, B.v. 22.3.2010 - 5 LA 32/09 - juris jeweils m.w.N.; SächsOVG, B.v. 18.2.2010 - 2 B 586/09 - juris; BayVGH, B.v. 10.3.2010 - 2 CS 10.222 - juris).
  • VGH Bayern, 20.11.2018 - 19 ZB 17.1602

    Festsetzung eines Abschussplans im Jagdrevier

    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte nicht, jedes Vorbringen ausdrücklich zu bescheiden, vielmehr ist der Anspruch auf rechtliches Gehör nur verletzt, wenn sich im Einzelfall aus besonderen Umständen ergibt, dass ein Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfG, B.v. 25.3.2010 -1 BvR 2446/09 - juris sowie NdsOVG, B.v. 22.3.2010 - 5 LA 32/09 - juris jeweils m.w.N.; SächsOVG, B.v. 18.2.2010 - 2 B 586/09 - juris; BayVGH, B.v. 10.3.2010 - 2 CS 10.222 - juris).
  • OVG Sachsen, 23.11.2010 - 4 A 442/09

    Prozessfähigkeit, Beteiligtenfähigkeit, Fraktion, Wahlperiode,

    Allerdings gilt die Klägerin noch bis zum rechtskräftigen Abschluss eines von ihr geführten Verwaltungsprozesses als beteiligungsfähig (SächsOVG, Beschl. v. 18.2.2005, SächsVBl. 2005, 123, vgl. auch BGH, Beschl. v. 31.5.2010, NJW 2010, 3100; a. A. OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 4.2.2010 - 2 A 11246/09 - SächsOVG, Beschl. v. 18.2.2010 - 2 B 586/09 -, jeweils zitiert nach juris).
  • VGH Bayern, 02.05.2023 - 19 ZB 22.2659

    Erfolglose Anhörungsrüge in einem aufenthaltsrechtlichen Verfahren

    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte nicht, jedes Vorbringen ausdrücklich zu bescheiden, vielmehr ist der Anspruch auf rechtliches Gehör nur verletzt, wenn sich im Einzelfall aus besonderen Umständen ergibt, dass ein Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, nicht nachgekommen ist (BVerfG, B.v. 25.3.2010 - 1 BvR 2446/09 - juris Rn. 11 sowie NdsOVG, B.v. 22.3.2010 - 5 LA 32/09 - juris jeweils m.w.N.; SächsOVG, B.v. 18.2.2010 - 2 B 586/09 - juris; BayVGH, B.v. 10.3.2010 - 2 CS 10.222 - juris).

    Es ist daran zu erinnern, dass Art. 103 Abs. 1 GG - wie ausgeführt - die Gerichte nicht dazu verpflichtet, jedes Vorbringen ausdrücklich zu bescheiden, sofern dieses zur Kenntnis genommen und erwogen wurde (BVerfG, B.v. 25.3.2010 - 1 BvR 2446/09 - juris Rn. 11 sowie NdsOVG, B.v. 22.3.2010 - 5 LA 32/09 - juris jeweils m.w.N.; SächsOVG, B.v. 18.2.2010 - 2 B 586/09 - juris; BayVGH, B.v. 10.3.2010 - 2 CS 10.222 - juris).

  • VGH Bayern, 25.10.2022 - 19 ZB 22.1778

    Anforderungen an die Feststellung einer Suizidgefahr im Rahmen der Prüfung eines

    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte nicht, jedes Vorbringen ausdrücklich zu bescheiden, vielmehr ist der Anspruch auf rechtliches Gehör nur verletzt, wenn sich im Einzelfall aus besonderen Umständen ergibt, dass ein Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfG, B.v. 25.3.2010 - 1 BvR 2446/09 - juris; NdsOVG, B.v. vom 22.3.2010 - 5 LA 32/09 - juris, jeweils m.w.N.; SächsOVG, B.v. 18.2.2010 - 2 B 586/09 - juris; BayVGH, B.v. 10.3.2010 - 2 CS 10.222 - juris).
  • VGH Bayern, 17.12.2021 - 19 ZB 21.2450

    Ausweisung eines Staatenlosen - erfolgloser Berufungszulassungsantrag

    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte nicht, jedes Vorbringen ausdrücklich zu bescheiden, vielmehr ist der Anspruch auf rechtliches Gehör nur verletzt, wenn sich im Einzelfall aus besonderen Umständen ergibt, dass ein Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfG, B.v. 25.3.2010 - 1 BvR 2446/09 - juris; NdsOVG, B.v. vom 22.3.2010 - 5 LA 32/09 - juris, jeweils m.w.N.; SächsOVG, B.v. 18.2.2010 - 2 B 586/09 - juris; BayVGH, B.v. 10.3.2010 - 2 CS 10.222 - juris).
  • VGH Bayern, 10.10.2022 - 19 ZB 22.1356

    Generalpräventiv motivierte Ausweisung bei einer Geldstrafe wegen Geldwäsche

    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte nicht, jedes Vorbringen ausdrücklich zu bescheiden, vielmehr ist der Anspruch auf rechtliches Gehör nur verletzt, wenn sich im Einzelfall aus besonderen Umständen ergibt, dass ein Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfG, B.v. 25.3.2010 - 1 BvR 2446/09 - juris; NdsOVG, B.v. vom 22.3.2010 - 5 LA 32/09 - juris, jeweils m.w.N.; SächsOVG, B.v. 18.2.2010 - 2 B 586/09 - juris; BayVGH, B.v. 10.3.2010 - 2 CS 10.222 - juris).
  • VGH Bayern, 18.07.2019 - 19 ZB 15.2409

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer Erlaubnis zur Rodung von Schutzwald

    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte nicht, jedes Vorbringen ausdrücklich zu bescheiden, vielmehr ist der Anspruch auf rechtliches Gehör nur verletzt, wenn sich im Einzelfall aus besonderen Umständen ergibt, dass ein Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfG, B.v. 25.3.2010 -1 BvR 2446/09 - juris sowie NdsOVG, B.v. 22.3.2010 - 5 LA 32/09 - juris jeweils m.w.N.; SächsOVG, B.v. 18.2.2010 - 2 B 586/09 - juris; BayVGH, B.v. 10.3.2010 - 2 CS 10.222 - juris).
  • VGH Bayern, 04.05.2021 - 19 C 21.813

    Erfolglose Anhörungsrüge

    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte nicht, jedes Vorbringen ausdrücklich zu bescheiden, vielmehr ist der Anspruch auf rechtliches Gehör nur verletzt, wenn sich im Einzelfall aus besonderen Umständen ergibt, dass ein Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, nicht nachgekommen ist (BVerfG, B.v. 25.3.2010 -1 BvR 2446/09 - juris Rn. 11 sowie NdsOVG, B.v. 22.3.2010 - 5 LA 32/09 - juris jeweils m.w.N.; SächsOVG, B.v. 18.2.2010 - 2 B 586/09 - juris; BayVGH, B.v. 10.3.2010 - 2 CS 10.222 - juris).
  • VGH Bayern, 17.05.2010 - 19 ZB 10.573

    Anhörungsrüge

    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte nicht, jedes Vorbringen ausdrücklich zu bescheiden, vielmehr ist der Anspruch auf rechtliches Gehör nur verletzt, wenn sich im Einzelfall aus besonderen Umständen ergibt, dass ein Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfG vom 25.3.2010 Az. 1 BvR 2446/09 ; OVG Lüneburg vom 22.3.2010 Az. 5 LA 32/09 jeweils m.w.N.; Sächs. OVG vom 18.2.2010 Az. 2 B 586/09 ; BayVGH vom 10.3.2010 Az. 2 CS 10.222 ).
  • VGH Bayern, 27.04.2010 - 21 ZB 10.228
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