Rechtsprechung
OVG Sachsen, 18.02.2010 - 2 B 586/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
Anhörungsrüge, Beteiligtenfähigkeit, Rechtsschutzbedürfnis
VwGO § 152a, § 61 Nr 2 - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anhörungsrüge im Hinblick auf die fehlende Beteiligtenfähigkeit mangels eines existenten Organs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 61 Nr. 2; SächsHSG § 114 Abs. 10 S. 2
Anhörungsrüge im Hinblick auf die fehlende Beteiligtenfähigkeit mangels eines existenten Organs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Sachsen, 21.04.2008 - 1 D 38/08
Anhörungsrüge; Rechtsstandpunkt
Auszug aus OVG Sachsen, 18.02.2010 - 2 B 586/09
Die Unrichtigkeit der einer Entscheidung zugrunde-liegenden Rechtsauffassung kann deshalb mit einer Anhörungsrüge nicht geltend gemacht werden (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 21.4.2008, SächsVBl. 2008, 194). - OVG Sachsen, 18.02.2005 - 4 B 421/04
Beiladung
Auszug aus OVG Sachsen, 18.02.2010 - 2 B 586/09
Mit der Konstituierung des Senates am 1.12.2009 ist der Antragsteller als Mitglied des Vorläufigen Senates nicht mehr beteiligtenfähig i. S. d. § 61 Nr. 2 VwGO, weil das Organ, dessen Rechte er geltend macht, nicht mehr existiert (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 18.2.2005 - 4 B 421/04 -, juris für die Gemeinderatsfraktion). - OVG Sachsen, 01.12.2009 - 2 B 557/09
Anspruch eines einzelnen Senators auf Einberufung einer Sitzung des Vorläufigen …
Auszug aus OVG Sachsen, 18.02.2010 - 2 B 586/09
Für die Kostenverteilung im gerichtlichen Verfahren kommt es nicht darauf an, ob dem Antragsteller im universitätsverfassungsrechtlichen Verfahren ein organisationsinterner Erstattungsanspruch zusteht (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 21.7.2009 - 2 B 419/09 - sowie Beschl. v. 1.12.2009 - 2 B 557/09 -, juris).
- VGH Bayern, 20.11.2018 - 19 ZB 17.1601
Dreijähriger Begutachtungsturnus zur Sicherung des Grundsatzes "Wald vor Wild"
Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte nicht, jedes Vorbringen ausdrücklich zu bescheiden, vielmehr ist der Anspruch auf rechtliches Gehör nur verletzt, wenn sich im Einzelfall aus besonderen Umständen ergibt, dass ein Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfG, B.v. 25.3.2010 -1 BvR 2446/09 - juris sowie NdsOVG, B.v. 22.3.2010 - 5 LA 32/09 - juris jeweils m.w.N.; SächsOVG, B.v. 18.2.2010 - 2 B 586/09 - juris; BayVGH, B.v. 10.3.2010 - 2 CS 10.222 - juris). - VGH Bayern, 20.11.2018 - 19 ZB 17.1602
Festsetzung eines Abschussplans im Jagdrevier
Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte nicht, jedes Vorbringen ausdrücklich zu bescheiden, vielmehr ist der Anspruch auf rechtliches Gehör nur verletzt, wenn sich im Einzelfall aus besonderen Umständen ergibt, dass ein Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfG, B.v. 25.3.2010 -1 BvR 2446/09 - juris sowie NdsOVG, B.v. 22.3.2010 - 5 LA 32/09 - juris jeweils m.w.N.; SächsOVG, B.v. 18.2.2010 - 2 B 586/09 - juris; BayVGH, B.v. 10.3.2010 - 2 CS 10.222 - juris). - OVG Sachsen, 23.11.2010 - 4 A 442/09
Prozessfähigkeit, Beteiligtenfähigkeit, Fraktion, Wahlperiode, …
Allerdings gilt die Klägerin noch bis zum rechtskräftigen Abschluss eines von ihr geführten Verwaltungsprozesses als beteiligungsfähig (SächsOVG, Beschl. v. 18.2.2005, SächsVBl. 2005, 123, vgl. auch BGH, Beschl. v. 31.5.2010, NJW 2010, 3100; a. A. OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 4.2.2010 - 2 A 11246/09 - SächsOVG, Beschl. v. 18.2.2010 - 2 B 586/09 -, jeweils zitiert nach juris).
- VGH Bayern, 02.05.2023 - 19 ZB 22.2659
Erfolglose Anhörungsrüge in einem aufenthaltsrechtlichen Verfahren
Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte nicht, jedes Vorbringen ausdrücklich zu bescheiden, vielmehr ist der Anspruch auf rechtliches Gehör nur verletzt, wenn sich im Einzelfall aus besonderen Umständen ergibt, dass ein Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, nicht nachgekommen ist (…BVerfG, B.v. 25.3.2010 - 1 BvR 2446/09 - juris Rn. 11 sowie NdsOVG, B.v. 22.3.2010 - 5 LA 32/09 - juris jeweils m.w.N.; SächsOVG, B.v. 18.2.2010 - 2 B 586/09 - juris; BayVGH, B.v. 10.3.2010 - 2 CS 10.222 - juris).Es ist daran zu erinnern, dass Art. 103 Abs. 1 GG - wie ausgeführt - die Gerichte nicht dazu verpflichtet, jedes Vorbringen ausdrücklich zu bescheiden, sofern dieses zur Kenntnis genommen und erwogen wurde (…BVerfG, B.v. 25.3.2010 - 1 BvR 2446/09 - juris Rn. 11 sowie NdsOVG, B.v. 22.3.2010 - 5 LA 32/09 - juris jeweils m.w.N.; SächsOVG, B.v. 18.2.2010 - 2 B 586/09 - juris; BayVGH, B.v. 10.3.2010 - 2 CS 10.222 - juris).
- VGH Bayern, 25.10.2022 - 19 ZB 22.1778
Anforderungen an die Feststellung einer Suizidgefahr im Rahmen der Prüfung eines …
Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte nicht, jedes Vorbringen ausdrücklich zu bescheiden, vielmehr ist der Anspruch auf rechtliches Gehör nur verletzt, wenn sich im Einzelfall aus besonderen Umständen ergibt, dass ein Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfG, B.v. 25.3.2010 - 1 BvR 2446/09 - juris; NdsOVG, B.v. vom 22.3.2010 - 5 LA 32/09 - juris, jeweils m.w.N.; SächsOVG, B.v. 18.2.2010 - 2 B 586/09 - juris; BayVGH, B.v. 10.3.2010 - 2 CS 10.222 - juris). - VGH Bayern, 17.12.2021 - 19 ZB 21.2450
Ausweisung eines Staatenlosen - erfolgloser Berufungszulassungsantrag
Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte nicht, jedes Vorbringen ausdrücklich zu bescheiden, vielmehr ist der Anspruch auf rechtliches Gehör nur verletzt, wenn sich im Einzelfall aus besonderen Umständen ergibt, dass ein Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfG, B.v. 25.3.2010 - 1 BvR 2446/09 - juris; NdsOVG, B.v. vom 22.3.2010 - 5 LA 32/09 - juris, jeweils m.w.N.; SächsOVG, B.v. 18.2.2010 - 2 B 586/09 - juris; BayVGH, B.v. 10.3.2010 - 2 CS 10.222 - juris). - VGH Bayern, 10.10.2022 - 19 ZB 22.1356
Generalpräventiv motivierte Ausweisung bei einer Geldstrafe wegen Geldwäsche
Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte nicht, jedes Vorbringen ausdrücklich zu bescheiden, vielmehr ist der Anspruch auf rechtliches Gehör nur verletzt, wenn sich im Einzelfall aus besonderen Umständen ergibt, dass ein Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfG, B.v. 25.3.2010 - 1 BvR 2446/09 - juris; NdsOVG, B.v. vom 22.3.2010 - 5 LA 32/09 - juris, jeweils m.w.N.; SächsOVG, B.v. 18.2.2010 - 2 B 586/09 - juris; BayVGH, B.v. 10.3.2010 - 2 CS 10.222 - juris). - VGH Bayern, 18.07.2019 - 19 ZB 15.2409
Erfolglose Klage auf Erteilung einer Erlaubnis zur Rodung von Schutzwald
Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte nicht, jedes Vorbringen ausdrücklich zu bescheiden, vielmehr ist der Anspruch auf rechtliches Gehör nur verletzt, wenn sich im Einzelfall aus besonderen Umständen ergibt, dass ein Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfG, B.v. 25.3.2010 -1 BvR 2446/09 - juris sowie NdsOVG, B.v. 22.3.2010 - 5 LA 32/09 - juris jeweils m.w.N.; SächsOVG, B.v. 18.2.2010 - 2 B 586/09 - juris; BayVGH, B.v. 10.3.2010 - 2 CS 10.222 - juris). - VGH Bayern, 04.05.2021 - 19 C 21.813
Erfolglose Anhörungsrüge
Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte nicht, jedes Vorbringen ausdrücklich zu bescheiden, vielmehr ist der Anspruch auf rechtliches Gehör nur verletzt, wenn sich im Einzelfall aus besonderen Umständen ergibt, dass ein Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, nicht nachgekommen ist (…BVerfG, B.v. 25.3.2010 -1 BvR 2446/09 - juris Rn. 11 sowie NdsOVG, B.v. 22.3.2010 - 5 LA 32/09 - juris jeweils m.w.N.; SächsOVG, B.v. 18.2.2010 - 2 B 586/09 - juris; BayVGH, B.v. 10.3.2010 - 2 CS 10.222 - juris). - VGH Bayern, 17.05.2010 - 19 ZB 10.573
Anhörungsrüge
Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte nicht, jedes Vorbringen ausdrücklich zu bescheiden, vielmehr ist der Anspruch auf rechtliches Gehör nur verletzt, wenn sich im Einzelfall aus besonderen Umständen ergibt, dass ein Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfG vom 25.3.2010 Az. 1 BvR 2446/09 ; OVG Lüneburg vom 22.3.2010 Az. 5 LA 32/09 jeweils m.w.N.; Sächs. OVG vom 18.2.2010 Az. 2 B 586/09 ; BayVGH vom 10.3.2010 Az. 2 CS 10.222 ). - VGH Bayern, 27.04.2010 - 21 ZB 10.228